Zum Glück gibt es Aktien!
Wer nichts wagt, hat schon verloren.
 

Gerds Blog

Foto: Simon Haufe

 

 





16.10.2023

Wann “muss” der Aktionär handeln?

Wie wäre es, täglich das Auto zu waschen, jedem einzelnen Blatt Herbstlaub hinterherzujagen und immer, wenn es irgendwo zwickt, zum Arzt zu gehen? Übertrieben! Denn weniger ist manchmal mehr - oder besser. Bei Aktien spart weniger „hin und her“ Kosten, Zeit und Mühe. Aber gibt es nicht auch Entwicklungen, in denen reagiert werden muss? Ein „Muss“ gibt es meiner Erfahrung nach sehr selten, aber zumindest kann es nicht schaden, zu recherchieren und nachzudenken, falls ein Unternehmen grundlegend seine Ausrichtung ändert, es eine große Übernahme plant (z. B. Bayer, Porsche), ein Rückzug von der Börse droht (Delisting), oder es Anzeichen für Betrug und Bilanzmanipulation gibt (z. B. Wirecard).

Der Rückzug von der Börse ist ein Thema mit zwei wesentlichen Fragen: Ist die Aktie danach noch handelbar, um sie gegebenenfalls verkaufen zu können? Der Aktionär hat zwar weiter eine werthaltige Beteiligung am Unternehmen, allerdings ist diese Anlage nicht mehr so liquide, wie bei einer regulierten Börsennotierung. Die zweite Frage ist, ob die Aktionäre bei einem Delisting angemessen abgefunden werden. Ein Beispiel dazu ist Rocket Internet, deren Aktionäre ein Angebot erhielten, das auf Aktienkursen basierte, die durch die Corona-Pandemie deutlich gefallen waren. Das Verfahren provozierte viel Kritik und der Fall zeigt, dass der Rückzug von der Börse in schlechten Börsenphasen die Aktionäre unter Zugzwang setzt und zu dauerhaften Verlusten führen kann.

Admin - 09:56:45 @ Gerds Blog | Kommentar hinzufügen